Dienstag, 23. November 2010

Michaels Stellungnahme in der Prozesspause

Sehr geehrtes hohes Gericht,

Hanna wurde im Prozess angeklagt, zur SS gegangen zu sein, obwohl ihr eine Stelle als Vorarbeiterin bei Siemens angeboten wurde (S.91-92). Außerdem musste sie als Aufseherin monatlich sechzig Frauen, die ihre Arbeit in der Munitionsfabrik nicht gut machten, auswählen und zurück nach Auschwitz schicken (S.102f.). Als die Gefangenen in der Bombennacht in einer Kirche übernachteten und diese brannte, haben die Aufseherinnen den Gefangenen nicht geholfen, obwohl sie die Kirche aufsperren hätten können (S.103; 116-118). Desweiteren wird Hanna angeklagt, dass sie schwache Mädchen in Schutz genommen haben soll und dass sie sie verwöhnt habe, wenn sie ihr abends vorlasen. Danach wurde diese Mädchen aber ebenfalls in den Tod geschickt (S.111-112).
Ich vertrete die Meinung, dass Hanna unschuldig ist, weil sie das Protokoll über die Bombennacht weder gelesen noch geschrieben haben kann, weil sie Analphabetin ist. Als Hanna eine Schriftprobe abgeben soll, verweigert sie dies und wird dazu gezwungen, die Schuld zuzugeben.
Ihr Analphabetismus hindert sie außerdem daran, sich auf den Prozess vorzubereiten oder das Anklageprotokoll zu lesen. Im vierten Anklagepunkt trifft Hanna keine Schuld, weil sie die Mädchen zwar bevorzugt hat, aber dann doch nach Auschwitz geschickt hat.
Die schwachen Mädchen wurden nur besser behandelt, weil sie ihr vorlasen, was wieder mit ihrem Analphabetismus zusammenhängt.
Der erste Anklagepunkt beweist ebenfalls Hannas Unschuld, weil sie nur zur SS gegangen ist, um vor der Beförderung zu fliehen. Wenn sie Vorarbeiterin bei Siemens geworden wäre, hätte man sie bloßstellen können, weil sie Analphabetin ist.
Aus diesen Gründen bin ich fest überzeugt, dass Hanna in den genannten Anklagepunkten unschuldig ist und aufgrund ihres Analphabetismus nicht verurteilt werden sollte.

Michael

5 Kommentare:

  1. Ich dachte, dass wir eigentlich aus der Sicht der jeweiligen Person, die man war, schreiben soll. Für mich klingt das Ganze wie eine Zusammenfassung. Außerdem sollte man doch mit einer Stellungname versuchen die anderen zu überzeugen. Ich persönlich finde, dass du das ganze etwas zu nüchtern aufgezählt hast.

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  2. Also Sevvalli, ich gebe dir Recht. Der Text klingt eher nach einer Zusammenfassung, da er nicht aus der Sicht von Michael geschrieben ist.
    Auf den ersten Blick sieht es auch nach einer Zusammenfassung aus,da man gleich Textstellen sieht und da man am Anfang von einem Plädoyer den Richter, die Ankläger und die Verteidigung anspricht. In einem Plädoyer nimmt man selber Stellung zu dem Prozess.
    Wenn wir eine Zusammenfassung des Prozesse hätten schreiben sollen, wäre dieser sehr gelungen.

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  3. Ich finde ihr beiden habt recht, was den ersten Absatz betrifft, aber ich glaube dass es dem Leser hilft sich in die Situation hineinzuversetzen. In dem zweiten Absatz wird dann ja die Meinung Michaels mit Begründung vertreten. Wegen den Seitenangaben weiß ich nicht genau wie ihr das meint. Sollten wir das nicht so machen dass wir angeben woher wir die Argumente haben oder meint ihr, dass es für den Leser auf den ersten Eindruck einfach zu viel ist?

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  4. Jessy ich hab noch eine Frage an dich, weil das ist ja eigentlich kein richtiges Plädoyer sondern es soll ja eher eine Stellungnahme sein, die nicht an die Richter gerichtet ist sondern ein Urteil Michaels darstellen soll, also wie er entscheiden würde und die Verhandlung bewertet, oder habe ich die Aufgabe falsch verstanden?

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  5. Da sind ja einige Unklarheiten vorhanden, bzgl. der Aufgabenstellung... Also, die Aufgabe für die Gruppe "Michael" war kein Plädoyer, sondern eine Stellungnahme, diese kann sich sowohl für als auch gegen Hanna richten. Generell gilt, wenn ihr mit einem Text arbeitet, diesen auch zu zitieren, was hier gut gemacht wurde (auch wenn natürlich in einem echten Plädoyer keine Textstellen genannt werden würden).

    Zum Inhalt: Mir ist das leider auch etwas zu oberflächlich. Die Einleitung ist in Ordnung, eine kurze Zusammenfassung der Anklagepunkte ist an dieser Stelle durchaus möglich. Im Hauptteil wird zwar Stellung bezogen, dies aber recht oberflächlich. Was nicht wirklich zu Michael passt, ist das Fazit, dass Hanna nicht verurteilt gehört. Nach der Stunde gestern dürfte dir das aber klar sein: Michael ist nicht in der Lage sich für oder gegen Hanna zu entscheiden.

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